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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.bingo-umweltlotterie.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Überprüfung der Webseite wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH durchgeführt. Mehr Informationen sind auf der Webseite der Web Inclusion GmbH zu finden. Die Webseite https://www.bingo-umweltlotterie.de hat alle maschinell überprüfbaren Schritte durchlaufen.
TLN arbeitet daran, die Anforderungen schrittweise im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen der Webseite technisch umzusetzen und zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
  • Unzureichende Textkontraste: Der Textkontrast zwischen Text und Hintergrund ist teilweise nicht ausreichend, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften: In der Navigation fehlen bei einigen Eltern-Elementen die erforderlichen Kind-Elemente und die Reihenfolge der Überschriften ist teilweise nicht logisch gegliedert. Das schränkt die Struktur und Zugänglichkeit der Website ein.
  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos: Die Videos auf der Website verfügen weder über eine Zusammenfassung noch über eine Audio-Deskription, was die Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen erschwert.
  • Seiten zur "Woche der Natur in Niedersachsen"
    • Name, Rolle, Wert: Einige Formularfelder haben keinen zugänglichen Namen, was die Nutzung mit Screenreadern beeinträchtigt.
    • Name, Rolle, Wert & Linkzweck: Einige Links haben keinen Linktext hinterlegt, was die Navigation für Nutzer von Screenreadern erschwert.
    • Benutzung von Farbe: An einigen Stellen sind Links nicht vom umgebenen Text unterscheidbar, sodass sie schlechter wahrgenommen werden können.

Einsatz der Assistenzsoftware Eye-Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals am 16. Juni 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
Am TÜV 2 + 4
30519 Hannover
E-Mail:
[email protected]
Tel.: 0511 84020

Durchsetzungsverfahren | Schlichtungsstelle

Wenn Sie mit der Antwort teilweise oder gar nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten haben, können Sie bei der unten benannten Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen. Die Schlichtungsstelle hat nach § 9 NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ist das Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
E-Mail:
[email protected]
Tel: 0511 120 4010
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